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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03   

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https://dejure.org/2004,8732
LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03 (https://dejure.org/2004,8732)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03 (https://dejure.org/2004,8732)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. April 2004 - 11 Sa 1369/03 (https://dejure.org/2004,8732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung; Anpassung eines Betriebssortiments an neue wirtschaftliche Verhältnisse auf Grund einer Betriebsänderung; Soziale Auswahl für eine Versetzung in eine andere Filiale innerhalb eines Betriebes; Anspruch auf ...

  • Judicialis

    ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 72 a Abs. 4 S. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 3; ; KSchG § 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 613; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 § 2
    Soziale Rechtsfertigung einer Änderungskündigung bei fehlender Vergütungsautomatik

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. nur BAG 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - NZA 1997, 1047, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147).

    Liegt eine solche unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. nur BAG 24.04.1997 aaO).

    Auch wenn weiterhin Bedarf nach Beratung bestehen mag, und der Kläger das neue Konzept nicht für überzeugend hält, ist die Entscheidung der Beklagten, diesem Bedarf grundsätzlich nicht Rechnung zu tragen, hinzunehmen (BAG 24.04.1997 aaO).

    Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 1997 (- 2 AZR 352/96 - NZA 1997, 1047) stützen.

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03
    Der Arbeitgeber darf einen an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung nicht dazu benutzen, dem Arbeitnehmer Bedingungen vorzuschlagen, die nicht durch diesen Anlass bedingt sind (BAG 06.03.1986 -2 ABR 15/86 - juris Rn 54, 58, 63; 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, 443) Entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung gilt dieser Grundsatz nicht nur für den Fall der Entgeltabsenkung bei unveränderter Tätigkeit.

    Soweit hingegen keine Vergütungsautomatik eingreift, muss die Notwendigkeit der Änderung der Vertragsbedingungen im übrigen für sich genommen gerechtfertigt werden, allein der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern mit der gleichen Tätigkeit genügt nicht (BAG 18.10.2000 aaO).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03
    Außer der Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs - die nunmehr für sich genommen nicht ausreicht - sind besonders belastende Umstände auf Seiten der Beklagten weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ( seit BAG 27.2.1985 - GS 1/84 - NJW 1985, 2968 ).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. nur BAG 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - NZA 1997, 1047, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03
    Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss vielmehr nur ausnahmsweise dann die Vergütungsänderung nicht selbstständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (BAG 18.2000 aaO; 21.06.1995 - 2 ABR 28/94 - NZA 1995, 1157, 1158).
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